In diesem Formular hast du die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft in unserem Verein zu beantragen. Wenn du noch nicht Erwachsen bist, fülle dieses Formular bitte mit deinen Eltern aus!

    Um den Weg in unseren Verein und in eine musikalische Ausbildung in der Blaskapelle Oidtweiler zu erleichtern, testen wir aktuell einen digitalen Anmeldungs-Assistenten.
    Der Assistent führt dich durch die verschiedenen Schritte des Anmeldeprozesses.

    Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, erhältst du den fertigen Vertrag als PDF Datei per E-Mail mit allen weiteren Infos, die du benötigst.
    Bitte beachte, dass du erst offiziell Mitglied unseres Vereins bist, nachdem der Vorstand und die Mitgliederversammlung deine Anmeldung formell bestätigt haben.

    Hiermit melde ich mich (bzw. meinen Sohn/meine Tochter) zu einer Mitgliedschaft bei der Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V. an.

    Alle Formularfelder sind Pflichtfelder.

    Vor- & Nachname des Neuen Mitglieds

    Straße, Hausnr.

    PLZ, Ort

    Geburtsdatum

    E-Mail-Adresse

    Telefonnummer

    Instrument

    Ist bereits ein Instrument vorhanden

    Einwilligung der Datennutzung im Verein
    Die im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere
    Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die allein
    zum Zwecke der Durchführung der täglichen Vereinsarbeit notwendig und
    erforderlich sind, werden nach Einwilligung auf Grundlage gesetzlicher
    Berechtigungen erhoben.

    Einwilligung der Datennutzung im Verband
    Der Verein gibt eine Bestandsmeldung an seinen übergeordneten Verband ab. Dazu
    werden die im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten,
    insbesondere Name und Anschrift, die allein zum Zwecke der Durchführung der
    täglichen Verbandsarbeit und der Sicherung des Versicherungsschutzes notwendig
    und erforderlich sind, nach Einwilligung auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen
    erhoben.

    Einwilligung der Datennutzung der Kontaktmöglichkeiten im Verband
    Die folgenden auf dem Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten
    dürfen zur Kontaktaufnahme an den Verband weitergegeben werden:
    Telefonnummern und E-Mail-Adressen

    Mitgliedsbeitrag

    Der Beitrag beträgt während der musikalischen Blockflötenausbildung 25,-€ pro Monat.

    Der Beitrag während der musikalischen Ausbildung beträgt 48,-€ pro Monat.

    Bei Geschwistern von bereits in der Ausbildung befindlichen Mitgliedern verringert sich der
    monatliche Betrag um € 5,00 auf € 43,00.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige die Blaskapelle Oidtweiler, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
    einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Blaskapelle Oidtweiler auf
    mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
    die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem
    Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Gläubiger-Identifikationsnummer DE59ZZZ00000408732
    Die Mandatsreferenz entspricht der Mitgliedsnummer.

    Kontoinhaber/in

    Straße, Hausnr.

    PLZ, Ort

    BIC

    IBAN

    Widerrufsbelehrung

    1) Widerrufsrecht personenbezogene Daten
    Sie haben zu jeder Zeit das Recht die Nutzung und Speicherung Ihrer
    personenbezogenen Daten zu widerrufen.

    2) Widerrufsrecht ausüben
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V.
    (im folgenden Verein genannt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
    Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, die Nutzung der
    Daten zu widerrufen, informieren.

    3) Hinweis zum Datenschutz
    Für den Verein ist der Schutz der personenbezogenen Daten während unserer
    gesamten Geschäftsprozesse ein wichtiges Anliegen. Um unsere Vereinsarbeiten
    leisten zu können, erheben und verwenden wir die Daten im Rahmen der
    gesetzlichen Bestimmungen. Wir verarbeiten die Daten ausschließlich in
    Deutschland. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

    4) Mitgliederdaten
    Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Vereinsarbeit, Rechnungstellung und
    der Meldung an den übergeordneten Verband und sind somit zur Erfüllung der
    Vereinstätigkeiten und zur Sicherung des Versicherungsschutzes notwendig. Wir
    speichern und verarbeiten Vorname und Name, Straße und Hausnummer, PLZ und
    Ort, Telefon und E-Mail-Adresse.

    5) Speicherung von Daten über den Widerruf hinaus
    Die Daten werden mindestens zum Eintreten des Widerrufs gespeichert. Die Daten
    von Rechnungen werden laut § 14b Abs. 1 UStG 10 Jahre aufbewahrt.

    6) Folgen des Widerrufs
    Mit Eintreten des Widerrufs der Datennutzung wird auch die Mitgliedschaft im Verein
    widerrufen. Ein Verbleib des Mitglieds nach dem Widerruf ist nicht möglich, da die
    Daten zur Erfüllung der Vereinsarbeit notwendig sind


    Einwilligungserklärung - Internet

    Der Vereinsvorstand weist darauf hin, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen wurden.
    Trotzdem kann bei einer Veröffentlichung im Internet kein vollständiger Datenschutz garantiert werden. Das Vereinsmitglied nimmt die möglichen Risiken einer Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:

    • personenbezogene Daten auch in Staaten abrufbar sein können, die kein mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichbares Datenschutzniveau gewährleisten,

    • die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit der Daten im Internet nicht vollständig garantiert werden kann.

    Die Entscheidung zur Veröffentlichung der eigenen Daten erfolgt freiwillig. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen werden.

    Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten

    Ich willige ein, dass der Verein Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V. die folgenden Daten zu meiner Person veröffentlichen darf:

    • Vorname

    • Nachname

    • Fotografien (z. B. Leistungsergebnisse, Lizenzen, Mannschaftsgruppen u. ä.)

    Veröffentlichungsorte:

    • Vereinswebsite: blaskapelleoidtweiler.de

    • Öffentliche Vereinsseiten auf Facebook und Instagram (Fotografien ohne Namensnennung)


    Ausbildungsbedingungen:

    Die Blockflötenausbildung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sie kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden und endet spätestens mit dem, durch die Ausbilderin festgelegten, Kursende.
    Anschließend begleiten wir Ihr Kind gerne beim Wechsel an ein Blasinstrument.
    Ansprechpartner bei der Blaskapelle Oidtweiler ist Andreas Heutz (musik@blaskapelleoidtweiler.de oder 02401/6046837).
    Die Kontaktdaten werden an die Musiklehrerin Frau Michaela Geisinger weitergegeben, die für fachliche, musikalische Fragen zur Verfügung steht.

    Zwischen der Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V. (nachstehend Verein genannt),
    und dem Mitglied, bei Minderjährigen vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (nachstehend Mitglied
    genannt) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

    1. Der Verein ermöglicht dem Mitglied durch Einzelunterricht das Erlernen des
    Instrumentalspiels auf dem Musikinstrument.
    Hierfür stellt der Verein einen Ausbilder zur Verfügung, der seine künstlerische und
    musikalische Begabung sowie seine beruflichen Kenntnisse bei der Ausführung der ihm
    übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft einsetzt, um zu gewährleisten, dass für
    das Mitglied das bestmögliche Ergebnis bei der musikalischen Arbeit erreicht wird.
    Der Ausbilder sowie das Mitglied sind angehalten, zu einem guten und auf gegenseitigem
    Vertrauen bestehenden Verhältnis beizutragen.

    2. Das Mitglied zahlt einen Betrag in Höhe von € 48,00 monatlich. Dieser Betrag ist auch in
    der probenfreien Zeit (Ferien) zu zahlen. Der Ausbilder fertigt monatlich bis zum 10. eines
    jeden Folgemonats eine Aufstellung, aus der ersichtlich ist, wann welche Stunden dem
    Mitglied erteilt wurden.
    Das Mitglied verpflichtet sich, bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, den Betrag in
    Höhe von € 48,00 bis zum 05. des folgenden Monats an den Verein zu zahlen.
    Bei Geschwistern von bereits in der Ausbildung befindlichen Mitgliedern verringert sich der
    monatliche Betrag um € 5,00 auf € 43,00.

    3. Ausgefallene Übungsstunden von Seiten des Ausbilders sind nach Absprache mit dem
    Mitglied nachzuarbeiten oder werden dem Ausbilder nicht vergütet.
    Ausgefallene Übungsstunden von Seiten des Mitgliedes sind dem Verein ohne Abzug zu
    vergüten.

    4. Der Ausbildungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, er kann von jeder
    Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines
    jeden Monats gekündigt werden.
    Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    5. Erfolgt eine nicht fristgerechte Kündigung seitens des Mitgliedes, verpflichtet sich das
    Mitglied den monatlichen Beitrag in Höhe von € 48,00 bis zum Ablauf des Vertrages, an den
    Verein zu zahlen.

    6. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für den Sitz des Vereins zuständige
    Amtsgericht.

    7. Dieser Vertrag beginnt zum __________________ (wird in der dir zugeschickten Version durch den Vorstand ausgefüllt)

    8. Die monatlichen Beträge werden am Anfang des Monats vom Konto des Mitgliedes
    abgebucht - Siehe hier das SEPA-Lastschriftmandat.

    Zum Abschluss dieser Formulare bitten wir dich, den Antrag durch eine (digitale) Unterschrift zu bestätigen.
    Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben, den Beitritt zum Verein, das erteilte SEPA-Lastschriftmandat sowie die Kenntnisnahme und Anerkennung der Ausbildungsbestimmungen:

    Unterschrift